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   OLG Stuttgart, 20.11.2014 - 18 UF 239/14   

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https://dejure.org/2014,52379
OLG Stuttgart, 20.11.2014 - 18 UF 239/14 (https://dejure.org/2014,52379)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20.11.2014 - 18 UF 239/14 (https://dejure.org/2014,52379)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20. November 2014 - 18 UF 239/14 (https://dejure.org/2014,52379)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zwangsvollstreckung in Unterhaltssachen: Darlegungslast bei Antrag auf vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 120 Abs 2 S 2 FamFG, § 120 Abs 2 S 3 FamFG, § 707 Abs 1 ZPO, § 719 Abs 2 ZPO
    Zwangsvollstreckung in Unterhaltssachen: Darlegungslast bei Antrag auf vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zwangsvollstreckung in Unterhaltssachen - und ihre Einstellung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2015, 777
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.01.2007 - X ZR 147/06

    Einstellung der Zwangsvollstreckung wegen eines nicht zu ersetzenden Nachteils;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.11.2014 - 18 UF 239/14
    Mit der zitierten OLG Rechtsprechung vertritt aber auch BGH (NJW-RR 2007, 1138) den Standpunkt, dass nach dem klaren Wortlaut des § 719 Abs. 2 ZPO der dauerhafte Verlust einer geschuldeten Geldsumme ein unersetzlicher Nachteil sei.
  • OLG Rostock, 07.03.2011 - 10 UF 219/10

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Unterhaltsbeschluss;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.11.2014 - 18 UF 239/14
    Die Nichtrealisierbarkeit zu viel bezahlten Unterhalts ist nach dieser Ansicht eine normale Folge der Zwangsvollstreckung und müsste vom Schuldner hingenommen werden (anderer Auffassung OLG Rostock, FamFR 2011, 306).
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